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die Kita Wirbelwind organisiert heimliche unbegleitete Umgänge einer gewalttätigen Mutter mit der dreijährigen Tochter - die Kita-Leitung ist nicht bereit, die Durchsetzung gerichtlicher Festlegungen zu gewähren - Kindeswohl interessiert nicht !

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    Auch tote Hosen können ein Amt bekleiden...


    Erstellungsdatum : 28.11.2019


    die stellvertretende Leiterin der Kita Wirbelwind Hinze organisiert heimliche Umgänge zwischen einer gewalttätigen Mutter und der dreijährigen Tochter, trotz gerichtlich anderslautenden Festlegungen !

    auch in diesem Beispiel zeigt sich, dass die Gehilfen, hier die Kita, sich als zuverlässige Diener des Jugendamtes zeigen

    In der Zeit nach der Geburt der Tochter gab es mehrere Gewaltübergriffe von der Mutter gegen den Vater und der gemeinsamen Tochter. Diese verbalen und körperlichen Gewalttaten bauten sich immer weiter auf. Es wurde ca zwei Jahre versucht, in der gemeinsamen Wohnung in 13088 Berlin als Wohngemeinschaft zu leben, was jedoch keine Erfolgschangen hatte, da die Gewalten immer intensiver wurden. Deshalb wurden seit längerer Zeit das Jugendamt und auch die Polizei informiert. Nachdem die Mutter immer öfter mit erweiterten Suizid drohte und massiv den Vater angriff und erheblich würgte kam es zum Polizeieinsatz und anschließender Gerichtsverhandlung bezüglich Gewaltschutz am 19.4.2016.

    Über drei Angriffe auf den Vater wurde ab 2015 das Jugendamt informiert, auch darüber, daß die Mutter die Absicht der erweiterten Selbsttötung erklärte, war Thema beim Jugendamt. Trotz all dieser Informationen erfolgten vom Jugendamt keine Maßnahmen. Am 9.4.16 war ein erneuter Angriff durch Schläge auf den Kopf und intensives Würgen am Hals von der Mutter. So kam es zu einem Einsatz der Polizei und einer Strafanzeige wegen Gewalt mit Tötungsabsicht. Dieser Vorgang wurde von der Polizei und von dem Vater dem Jugendamt gemeldet.

    In einem Verfahren bzgl. Gewaltschutz und 'Sorgerecht fanden unter Az. 22 F 3090/16 und 22 F 3130/16 am 19.4.16 ein Termin beim AG Pankow statt. Hier wurde ein Protokoll zu einer gerichtlichen Vereinbarung zwischen den Eltern erstellt.

    In dem Vermerk vom 19.4.16 des AG Pankow Aktenzeichen 22 F 3130/16 + ... wurde vereinbart und festgelegt, worauf hier Bezug genommen wird :
    1. Es besteht Einigkeit, dass das Kind bis auf weiteres ihren Lebensmittelpunkt mit dem Vater in der bisherigen gemeinsamen Wohnung in Berlin-Pankow hat.
    2. Der Umgang der Mutter mit der Tochter soll umgehend angebahnt werden. Es soll unverzüglich geklärt werden, ob dem Umgang keine Gründe des Kindeswohls entgegenstehen. Zu diesem Zweck wendet sich die Kindesmutter an den SPD
    3. der Kindesvater wendet sich an die EFB Pankow zur therapeutischen Abklärung für die Tochter. 4. Ferner führen beide Eltem ein Gespräch mit Frau Howe.
    5. Frau Howe bahnt den begleiteten Umgang unverzüglich im Jugendamt an.
    6. nach Vorliegen der Ergebnisse von SPD und EFB"erarbeitet sie mit den Eltern eine Umgangsvereinbarung für den Umgang der Mutter mit der Tochter. Der 1. Umgangsterminen findet am 21.4.2016, von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Jugendamt statt.

    schon kurz nach der Verhandlung am 19.4.16 stellte Frau Howe bei der Übergabe des Kindes am 21.4.16 fest, "daß die Richterin aus ihrer Sicht ungewöhnlich hart entschieden hätte". Diese Darstellung erfolgte unvermittelt und nicht nachvollziehbar, denn Frau Howe war bei dem Anhörungstermin dabei und hat entsprechend Einfluß genommen. Somit muß diese unerklärliche Aussage einer Frauensolidarisierung zugeordnet werden. Dieses wiederholte sie auch noch einmal bei einer Aussprache zu ihrem Verhalten am 18.5.16 . Damit bringt Frau Howe klar zum Ausdruck, daß sie diese Entscheidungen aus ihrer Sicht nicht mit tragen will. Sie scheint mit ihren Aktivitäten die Ergebnisse der Verhandlung einfach stillschweigend korrigieren zu wollen, denn sie erweckte massiv den Eindruck, daß sie sehr einseitig nur die Interessen der Mutter vertritt.

    Durch die von Frau Howe in der Folgezeit an den Tag gelegten Verhaltensweisen, werden die gerichtlichen protokollierten Festlegungen vom 19.4.16 absurdum geführt.

    Obwohl bei Gericht ein betreuter Umgang im Jugendamt vereinbart war, wurde schon 6 Tage danach von Frau Howe der Umgang von der Mutter mit dem Kind in der Kita für möglich erachtet, da nach ihrer angeblichen Auffassung, von der Mutter keine Gefährdung mehr ausgeht.
    Hieraus abgeleitet, erfolgte ein entsprechendes Schreiben vom 26.4.16 an die stellvertretende Leiterin der Kita Wirbelwind Astrid Hinze, mit der Aufforderung, einen unbegleiteten Umgang zwischen einer gewalttätigen Mutter und Tochter zu organisieren. Dies ist um so verwunderlicher, da ihr Vorschlag zum Umgang in der Kita beim Termin am 19.4.16 von der Richterin Gebhardt kategorisch abgelehnt wurde.
    Es muß als anmaßend bezeichnet werden, daß Frau Howe sich die Gefährdungseinschätzung von der Mutter, ohne Begutachtung von Fachkräften zumutet, zumal es auch hierzu konkrete Festlegungen in dem gerichtlichen Vermerk vom 19.4.16 gab. hiermit wird die Kindeswohlgefährdung von Frau Howe und Frau Hinze in Kauf genommen. Nach Information von der Kita, durch Frau Hinze, dass unbegleitete Umgänge in der Kita stattfinden sollen, fand ein Gespäch mit der Leiterin der Kita Frau Jung statt, die über diesen Vorgang offensichtlich nicht informiert war, mit dem Ziel, dass derartige Umgänge, welche vom aufenthaltsberechtigten Vater nicht gebilligt werden, nicht stattfinden und nach den gerichtlichen Festlegungen gehandelt wird. Frau Jung begrüßte die Iniative des Vaters am 3.5.16, da die Kita auch gar nicht für derartige Umgänge ausgerüstet ist. Es wurde somit der Eindruck erweckt, dass von der Kita keine unbegleitetende Umgänge zwischen Mutter und Kind organisiert werden.
    In der weiteren Folge veranlaßt und realisiert Frau Hinze jedoch den heimlichen Kontakt zwischen Mutter und Kind. Erst durch Information vom Kind an den Vater, ist der Vorgang aufgeflogen.
    Auch nach Information am 26.5.16 an Frau Howe von dem festgestelltem Umgang zwischen Mutter und Kind, wird von ihr nur erklärt, sie sehe darin kein Problem. Durch dieses Verhalten wird die Kita veranlaßt, den Umgang zwischen Mutter und Tochter zu gewähren und die Kita ist nicht bereit, der Mutter entspr. der Vereinbarung den Umgang in der Kita zu verwehren.
    Versuche mit der Leiterin der Kita in Kontakt zu treten, war dann nicht mehr erfolgreich. Eine geforderte Erklärung der Kita, dass der unbegleitete Umgang in der Kita nicht mehr realisiert wird, wurde auch vom Kitaträger Pfefferwerk nicht bestätigt.
    Damit konnte das Kind nicht mehr in die Kita gebracht werden und das Kindeswohl wurde vom Jugendamt und der Kita negiert.. Aus Sicht des Vaters haben Frau Howe und Frau Hinze ihre Kompetenz weit überschritten und Frauensolidarität demonstriert und damit das das Kindeswohl gefährdet.

    Es kann ja wohl kaum akzeptiert werden, daß eine Behörde offiziell ein aufwendigen betreuten Umgang realisiert und im verborgenen einen freien Umgang in der Kita veranlaßt und billigt.


    Schriftverkehr zwischen Vater und Kitaträger Pfefferwerk


    im Mai 2016 wurde offensichtlich von Frau Hinze heimlicher Umgang zwischen der Mutter und dem Kind organisiert. Wie aus dem Schriftverkehr abgeleitet werden kann, wurde eine Erklärung zur Unterlassung der Umgänge vom Kitaträger nicht abgegeben.
    Dies wird aus einer Antwort vom 7.6.16 klar ersichtlich. Die Reaktion des Kitaträgers ist nicht nachvollziehbar und vor allem ist es wohl unakzeptabel, dass eine Kündigung des Betreuungsplatzes nachegelegt wird.
    es wird auf ein Schreiben von dem Jugendamt vom 26.4.16 verwiesen, obwohl der Kita die gerichtlichen Festlegungen bekannt waren.

    die Kita setzt gerichtliche Festlegungen nicht durch, obwohl ihr bekannt sein dürfte , dass nicht das Jugendamt Umgangsregelungen festlegt, sondern nur das Gericht - hier werden persönliche Ansichten der Frau Hinze, "nur eine Mutter kann ein Kind gut erziehen", willkürlich verfolgt.

    Es stellt sich die Frage : kommt eine Kita so ihren Betreuungauftrag verantwortungvoll nach ?

    auf Grund der Reaktion des Kitaträger Pfefferwerk mit Schreiben vom 7.6.16 wurde mit Herrn Bandlow , vom Jugendamt, versucht eine Lösung zu finden, damit das Kind wieder in den Kindergarten gehen kann, nach vier Wochen wurde vom Regionalleiter mitgeteilt, die Mutter habe erklärt, dass keine unbegleiteten Umgänge mehr in der Kita realisiert werden. Hieraufhin konnte das Kind wieder in die Kita gebracht werden.
    dies ging aber nur so lange gut, wie Frau Hinze aus nicht bekannten Gründen, längere Zeit nicht in der Kita anwesend war.
    im Oktober 2016 gingen die heimlichen Umgänge in der Kita wieder los.

    Mit Schreiben vom 11.10.16 und 14.10.16 wurde der Kitaträger über die heimlichen Umgänge in der Kita Wirbelwind informiert.
    Die Antwort vom 18.10.16 vom Kitaträger Pefferwerk ist in keiner Weise einem verantwortungsvollen Handeln einer gemeinnützigen Gesellschaft zuzuordnen, hier wuren nur persönliche und eigene Interessen verfolgt, aber nicht das Wohl des Kindes berücksichtigt.

    Frau Astrid Hinze fällt statt dessen mit Falschaussagen zur Situation auf, Informationen im konkreten entnehmen sie bitte dem Schreiben vom 14.10.16 .

    statt Verantwortung zu übernehmen, werden dem Kind falsche Aussagen unterstellt .

    auch in dem Schreiben vom 18.10.16 wird die Kündigung noch einmal nahegelegt.

    mit Schreiben vom 27.10.2016 wird dann vollkommen willkürlich, die Kündigung des Kitaplatzes, durch den Kitaträger Pfefferwerk nahegelegt !

    das Jugendamt Pankow in Persona Bandlow lehnte ein Verwenden für den Erhalt des Kitaplatzes für das Kind ab.

    ein persönlicher Rat :
    wenn sie männlich sind, vermeiden sie unbedingt die Zuordnung zur Mitarbeiterin Howe vom Jugendamt und Hinze von der Kita Wirbelwind - sie sind offensichtlich der Ansicht, "nur Frauen können Kinder gut erziehen" !

    

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